Was ist eine Zurichtung?

Mit einer orthopädischen Schuhzurichtung können Fußgelenke entlastet und/ oder eine Beinlängendifferenz ausgeglichen werden.

Hierbei werden verschiedene orthopädische Elemente in einen konfektionierten Schuh eingearbeitet. Diese helfen das Gangbild zu verbessern und unser Ziel ist, dass der Umbau von außen kaum zu erkennen ist.

Zum Beispiel gibt es die Diagnose „Beinverkürzung“. Das heißt, dass ein Bein kürzer als das andere ist. Mit einer orthopädischen Schuherhöhung (siehe Bild mit dem braunen und olivfarbenen Halbschuh) kann der Unterschied sehr gut ausgeglichen werden. Hierbei wird der Schuh von der verkürzten Seite um die fehlenden Zentimeter erhöht, indem die Originalsohle aufgeschnitten wird. Das ist eine der häufigsten orthopädischen Schuhzurichtungen.

Eine weitere orthopädische Schuhzurichtung ist die sogenannte Schmetterlingsrolle (siehe braunen Stiefel), welche schmerzhafte Spreizfußbeschwerden lindern kann. Dieser Umbau wird immer an einem Paar Schuhe gefertigt, da es durch die Einarbeitung einer Weichbettung im Vorfußbereich zur einer minimalen Erhöhung am Schuh kommt.

Bei der Diagnose „Arthrose“ und den damit verbundenen Schmerzen, können unterschiedliche Arten von Abrollhilfen, Linderung verschaffen. Dafür wird an einem vorher bestimmten und gemessenen Punkt unter ihrem Konfektionsschuh die Ballenrolle, Mittelfußrolle oder die Rigidusrolle angebracht. Dadurch muss beim Laufen weniger Kraft aufgewendet werden und die Gelenke werden weniger belastet. Das ermöglicht hauptsächlich bei Arthrose in den Fußgelenken ein schmerzfreies Gehen.

Eine andere Art von Schuhzurichtung sind Außen- und Innenranderhöhungen, wodurch eine Entlastung an der Innen- oder Außenseite des Knies erreicht werden kann. Durch die minimale einseitige Erhöhung öffnet sich der Gelenkspalt am Knie. 

Mit orthopädischen Schuhzurichtungen können leichte Krankheitsbilder erfolgreich behandelt werden. Die orthopädischen Schuhzurichtungen können mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) oder als Privatleistung erworben werden.